Aufgaben und Organisation

Die Interessenvertretung vertritt die Interessen der älteren Generation in den städtischen Gremien, den einzelnen Stadtteilen und gesamtstädtisch.
Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Beratung, Unterstützung und Information städtischer Gremien und sonstiger Organisationen
  • Übermittlung von Bedürfnissen, Interessen und Bedarfe der älteren Menschen in den Stadtteilen und gesamtstädtisch an die städtischen Gremien
  • Unterstützung bei Planungen von Maßnahmen der Altenhilfe und Senior*innenpolitik
  • jährlicher Bericht an den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung

Die Interessenvertretung hat folgende Rechte:

  • der Magistrat hat die Interessensvertretung rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist
  • die Interessensvertretung hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen
  • sie ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, zu hören
  • sie hat ein Vorschlags- und Rederecht in den Ausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung

Organe der Interessenvertretung
Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Interessenvertretung für ältere Menschen. Sie trifft alle wichtigen Entscheidungen, wählt den Vorstand und dessen Vorsitz. 
Die Vollversammlung besteht aus 19 gewählten Mitgliedern, diese werden ergänzt durch delegierte Mitgliedern. Die delegierten Mitglieder nehmen Interessen von Personengruppen wahr, die ihre Interessen nur eingeschränkt oder nicht selbst vertreten können.

Die Sitzungen der Vollversammlung sind öffentlich.